Ein Müllwerker in oranger Warnjacke hält ein ausgedientes Küchengerät in seinen Händen. Er trägt gelbe Arbeitshandschuhe.

Elektroschrott – Das Problem mit den Sammelquoten

25. Juni 2024 | Lesedauer 4 Minuten

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass wir mit der Sammlung von Elektroaltgeräten Ressourcen und die Umwelt schonen können. Sie enthalten wertvolle Metalle und weitere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Allerdings gefährden sie mit den Schadstoffen, die sich in ihnen befinden, auch die Umwelt und unsere Gesundheit. Im Bewusstsein der Verbraucher ist zum größten Teil angekommen, dass es sich lohnt, ausgediente Geräte fachgerecht zu entsorgen – sei es durch Abgabe im Handel oder auf dem Recyclinghof. Diese Entsorgungsmöglichkeiten werden von Verbrauchern zwar rege genutzt, aber die Mengen reichen noch lange nicht aus, um die vorgegebenen Quoten zu erfüllen.

Gesetzliche Grundlagen geben Quoten vor

Um das Dilemma zu verstehen, bedarf es einer Betrachtung der gesetzlichen Grundlagen, ohne dabei ins Detail zu gehen. Unter Berücksichtigung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) bzw. dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) existiert seit 2003 die in Europa geltende Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie). Diese wurde 2005 in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt.

Das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz regelt

  • umfangreiche Pflichten für die Hersteller,
  • für die Händler und Kommunen.
  • Zudem regelt es die Vorgabe und Einhaltung von Sammelquoten.

Betrug die relative Sammelquote zunächst 45 Prozent des Durchschnittsgewichts, der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro(nik)geräte, so müssen seit 2019 bereits 65 Prozent gesammelt werden. Tatsächlich werden die Ziele nicht erreicht. Im Gegenteil, die Sammelquote sinkt immer weiter. Während sie im Jahr 2020 noch bei 44 Prozent lag, betrug sie 2021 nur noch 38,6 Prozent und 2022 nur noch 32 Prozent. Im vergangenen Jahr verzeichnete Deutschland nochmals einen Rückgang der Sammelquote auf unter 30 Prozent.

Ein Widerspruch: Inverkehrbringen und Sammeln

Während Hersteller und Händler für das sogenannte „Inverkehrbringen“ der Waren verantwortlich sind, liegt die Zuständigkeit der Kommunen bei der Einrichtung von Sammelstellen von defekten und nicht mehr nutzbaren Geräten.


 „Inverkehrbringen“ bedeutet die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauches oder der Verwendung. Das Problem ist dabei, dass die in einem Jahr in Verkehr gebrachten Mengen weder identisch noch direkt vergleichbar mit den drei Jahre später gesammelten Mengen sind. Hier gibt es zum Beispiel Abhängigkeiten von der technischen Lebensdauer unterschiedlicher Gerätearten wie Smartphones, Fernsehern, Kühlschränken oder PV-Modulen. Ein anderer Aspekt ist das Auftreten der Hersteller und Händler in vertrieblicher Hinsicht durch Marketingaktionen, die bei technischen Neuerungen und durch preislichen Wettbewerb spürbar werden. Entscheidend ist letzten Endes aber auch das Konsumverhalten der Verbraucher.

Vorgaben passen nicht zum Konsumverhalten

Zwei Kunden sehen sich Smartphones in einem Elektrohandel an, ein Händler berät eine der Personen.

Die Verbraucher entscheiden sich aus unterschiedlichsten Beweggründen zum Kauf eines neuen Elektroartikels. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kaufmotivation aus einem Must-Have oder einem Nice-To-Have resultiert. So wird als Beispiel – passend zur Fußball-EM – ein neuer Fernseher angeschafft, weil die Bildschirmdiagonale viel länger ist als die des aktuellen Geräts. Doch hat der „alte“ damit ausgedient? Auch durch Reparaturen werden Lebensdauern verlängert. Übrigens ist das Recht auf Reparatur gesetzlich verankert worden und in Thüringen sowie Österreich gibt es bereits einen Reparaturbonus, also einen Zuschuss für eine Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.

Karikatur zum Thema Elektroschrott zuhause horten

Ein weiterer Aspekt, warum Sammelquoten nicht erfüllt werden und es eine Differenz zwischen in Verkehr gebrachten Mengen und kommunalen Sammelmengen gibt, ist, dass oftmals nicht mehr genutzte Elektroaltgeräte in Schubladen, Schränken oder Kellern verschwinden. Irgendwann wird dann ausgemistet, so auch in außergewöhnlichen Maßen während der Corona-Krise. Die Wertstoff- und Recyclinghöfe verzeichnen dann entsprechende Anlieferungen. Krisen sorgen aber auch dafür, dass der Konsum zurück geht, weil Kaufentscheidungen sorgfältiger abgewogen und oftmals verschoben werden. Unter dem Strich ist in nahezu jedem Fall die Lebensdauer des wahren Lebens nicht mit den gesetzlich im ElektroG vorgegebenen drei Jahren identisch. Insofern ist es auch nicht realistisch zu erwarten, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Quoten erfüllbar sind.

Was können wir tun?

Ein Mann im Anzug wirft fröhlich einen ausgedienten, weißen Toaster in einen Depot-Container der AWD. Der Container steht im Grünen.

Die Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten sollte für Hersteller und Händler im Sinne der Nachhaltigkeit selbstverpflichtend sein. Gegebenenfalls bedarf es einer strengeren Regulierung. Aber auch für Verbraucher gilt es im Sinne nachfolgender Generationen zu handeln und die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Wiederverwendung aktiv anzunehmen. Wir produzieren und verbrauchen immer mehr Elektro- und Elektronikgeräte, die auf Kosten der Umwelt hergestellt werden. Viele der hierfür verwendeten Ressourcen sind endlich und daher gilt es, mit ihnen besonders sorgsam umzugehen.

Eine Bitte zum Schluss:
Auch kleine Elektroaltgeräte wie elektrische Zahnbürsten, Fernbedienungen, Kameras oder Akkuschrauber sollten unbedingt gesammelt werden. Wie die Abfallwirtschaft Dithmarschen bieten viele kommunale Entsorger hierfür als Ergänzung zu den Wertstoff- und Recyclinghöfen auch die Sammlung über sogenannte Depotcontainer an. Definitiv ist die Restmülltonne der falsche Weg. Also denk daran: Trennen rockt!

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