Ein Mann repariert ein Smartphone

Recht auf „Reparatur“ – EU will Millionen Tonnen Abfall vermeiden  

5. Februar 2024 | Lesedauer 3 Minuten

Wir produzieren zu viel Abfall, egal ob es sich um Lebensmittel, Kleidung oder elektronische Geräte handelt. Die Option Wegwerfen und neu anschaffen scheint für viele Menschen der einzige Weg. Das gilt ganz besonders für Elektrogeräte. Die Reparatur lohnt sich oftmals nicht, ist schlichtweg zu teuer oder es gibt keine Möglichkeit zur Reparatur. Für Alltagsgeräte wie Staubsauger, Waschmaschinen und Handys werden Reparaturen ab sofort einfacher.  Die EU-Kommission setzte sich in Verhandlungen mit dem EU-Parlament und Rat in der Nacht vom 1. Auf den 2. Februar für ein neues Verbraucherrecht ein. Das Recht auf Reparatur soll Verbraucher schützen. Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger oder Handys müssen künftig defekte Geräte reparieren. Ziel ist es Ressourcen zu schonen, die Mengen an Elektroschrott drastisch zu reduzieren und letztendlich unser Klima zu schonen. Das Verbraucherrecht bezieht sich leider nicht auf alle Elektro-Geräte.

Das Recht auf Reparatur im Detail

Das Verbraucherrecht erlaubt Kunden bis zu drei Jahre nach dem Kauf eines Elektrogeräts eine Instandsetzung vom Hersteller zu verlangen. Nach der Reparatur (trotz Ablauf der Gewährleistungspflicht) wird den Verbrauchern ein weiteres Jahr Garantie auf das reparierte Gerät zugesprochen. Das gilt auch für Reparaturen über Dritte. Also auch, wenn das Display vom Smartphone nicht direkt über den Hersteller ausgetauscht wird.

Hersteller der genannten Alltagsgeräte müssen in Zukunft eine Möglichkeit anbieten, ihre Produkte günstig reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. Reparaturen sollen dadurch auch günstiger werden, da die Hersteller Ersatzteile zu angemessenen Preisen und Reparaturanleitungen zu ihren Produkten bereitstellen müssen. Davon können vor allem kleinere Reparaturshops profitieren.

Eine Ausnahme gibt es: Unternehmen können statt einer Reparatur-Leistung ein Ersatzprodukt anbieten, wenn die Reparatur zu erheblichen Kosten führen würde. 

Das Recht auf Reparatur ist auch ein Signal an Unternehmen, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen. Ein achtsamer Umgang mit unseren Elektroaltgeräten verlängert die Lebensdauer, Reparaturen reduzieren die Abfallmengen und schonen wichtige Ressourcen.

Damit das Recht auch tatsächlich vom Handel umgesetzt wird, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, wie dem Angebot von Reparaturgutscheinen oder örtlichen Reparaturkursen. Geplant ist außerdem die Einführung einer europaweiten Online-Plattform, die die Suche nach Reparaturwerkstätten, Anbietern von generalüberholten Waren und Reparatur Cafés erleichtern soll.

Europa will die Abfallmenge reduzieren

„Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und eine Umkehr von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt, zu schaffen“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz).

35 Millionen Tonnen Müll produzierten Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit im Jahr. Der Grund: Produkte werden nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt. Geht ein Gerät innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputt, soll eine Reparatur in Zukunft der Standard sein. 

Die EU hat große Pläne und möchte bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Dafür müssen Verbraucher nachhaltiger konsumieren und Unternehmen nachhaltiger produzieren. Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu überführen. Das bedeutet für uns, schon in einem Jahr könnte das Reparieren des Smartphones ein Kinderspiel sein.

Zusammengefasst und auf den Punkt gebracht:

Das neue Recht auf Reparatur soll Verbrauchern schützen und die Abfallmengen reduzieren. Defekte Geräte zu reparieren, soll in der EU einfacher und vor allem leistbarer werden. Hersteller müssen bestimmte Haushaltsgeräte und Alltagsgegenstände reparieren, Ersatzteile erschwinglich halten und Reparaturanleitungen verfügbar machen. 

Mit dieser Maßnahme sparen wir Geld, denn reparieren ist günstiger als neu kaufen. Gleichzeitig schonen wir die Umwelt, sparen Abfall, Ressourcen und Treibhausemissionen.

Das Verbraucherrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Hoffen wir, dass bald weitere Elektro-Geräte betroffen sein werden.

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